Aktion Kinderhilfe Münster e.V.

Wer wir sind
Was wir wollen
Unsere Ziele
dzi-Spendensiegel
Was können Sie tun?
Finanzstruktur
Vereinsgeschichte
Vereinssatzung

Stiftung
AKH-Stiftung
Urkundenverleihung
Anmerkungen
Stiftungsgeschäft
Stiftungssatzung

Zur Startseite der Aktion Kinderhilfe Münster e.V.

 

KINDERHILFE MÜNSTER-STIFTUNG

Adresse:  Kinderhilfe Münster-Stiftung, Rumphorstweg 71,  48147 Münster
Telefon / Fax : (02 51) 27 48 04
E-Mail: akh.ms@t-online.de
Bankverbindung:  Volksbank Münster, BLZ: 401 600 50, Konto-Nr.: 510 51 00

Anmerkungen zur Stiftungs-Satzung
der Kinderhilfe Münster-Stiftung

Inhaltliche Kurzfassung

Die Kinderhilfe Münster-Stiftung wurde zur Stabilisierung der sehr stark schwankenden Einnahmen des Vereins Aktion Kinderhilfe Münster e. V. auf der Mitgliederversammlung am 21.11.2002 gegründet und am 14.03.2003 mit der Überreichung der Stiftungsurkunde durch den Regierungspräsidenten in Münster genehmigt. Aufgrund einer Stiftungszweckspende über den Verein startete die Stiftung am 01.04.03 mit einem erhöhten Startkapital von ca. 80.000 ".

Verein und Stiftung haben dieselben gemeinnützigen Zwecke. Die Stiftung darf auch selbst das operative Geschäft der unmittelbaren Förderung der Stiftungszwecke betreiben, z. B. falls der Verein sich auflöst. Im Auflösungsfalle des einen begünstigen Verein und Stiftung jeweils vorrangig den anderen, nachrangig den Caritasverband und das Diakonische Werk zu gleichen Teilen.

Durch eine weitgehende Gremien-Identität bis hin zur personellen Besetzung der Vorstände und Aktionskomitee bzw. Beirat in Verein bzw. Stiftung ist geringer Verwaltungsaufwand und Einheitlichkeit in den Wegen zur Erreichung der gemeinnützigen Zwecke sichergestellt. Die Zuwahlmöglichkeit von Zustiftern in den Beirat der Stiftung ist ein Motivationsgrund bei der Gewinnung von Zustiftern.

Bei Spenden für den Verein gibt es keine Mindestbeträge, bei ( selbst gewählten ) regelmäßigen Förderbeiträgen von Mitgliedern nur eine bankkostenmindernde Einmalzahlung kleinerer Beträge.

Bei Zustiftungen für die Kinderhilfe Münster-Stiftung gilt jedoch ein Mindestbetrag von 2.500 ", damit keine Konkurrenz zu größeren Spenden für den Verein eintritt.

Rollenverteilung zwischen Stiftung und Verein

Die Notwendigkeit der Stabilisierung der Vereinseinnahmen liegt darin, dass ca. zwei Drittel der Ausgaben für Mehrjährige Vorhaben mit starker Zahlungsverpflichtung auch in Zeiten geringerer Einnahmen verplant sind, aber nur ein Drittel der Einnahmen aus gleichmäßig hohen Einnahmen wie Mitgliederbeiträgen und Zinsen stammen. Der geringe Einnahmenanteil aus Zinsen (ca. 5 %) liegt darin begründet, dass aus guten Gründen der Abgabenordnung die Reserven gemeinnütziger Vereine nicht höher als das Zweifache der dauerhaft festgelegten Jahresausgaben sein dürfen. Die Spender sollen die Gewissheit haben, dass ihre Spende auch zeitlich unmittelbar dem Zweck zugute kommt. Das Strukturproblem der hohen Abhängigkeit des Vereins von stark schwankenden Spendeneinnahmen lässt sich somit nicht über die Erhöhung der Vereinsreserven und damit der Zinseinkünfte lösen.

Die Zustifter der Kinderhilfe Münster-Stiftung dagegen wollen ausdrücklich, dass ihr Stiftungskapital im Wert erhalten bleibt und nur die ausgeschütteten Erträgnisse für Kinderhilfezwecke verwendet werden. Die Stiftung darf und soll dem Verein erhebliche Ausschüttungen von Kapitalbeträgen zuwenden, die der Verein aus guten Gründen der Abgabenordnung nicht in dieser Höhe ansammeln dürfte.

Durch die Ausschüttungen der Stiftung fällt es uns tendenziell leichter, auch in Zeiten schlechterer Einnahmen befristete Selbsthilfeprojekte zu entwickeln und ggf. mehrjährig zu fördern , obwohl wir dafür als Verein keine Reserven vorhalten dürfen.

  

[ Seitenanfang ]

Kinderhilfe Münster-Stiftung - Rumphorstweg 71, - 48147 Münster
Telefon / Fax (02 51) 27 48 04, - E-Mail: akh.ms@t-online.de
Bürozeiten: nur dienstags von 16.oo bis 18.oo Uhr
Bankverbindung: Volksbank Münster, BLZ: 401 600 50, Konto-Nr.: 510 51 00