KINDERHILFE MÜNSTER-STIFTUNG
| Adresse: |
Kinderhilfe Münster-Stiftung, Rumphorstweg 71, 48147 Münster |
|
Telefon / Fax : |
(02 51) 27 48 04 |
| E-Mail: |
akh.ms@t-online.de |
| Bankverbindung: |
Volksbank Münster, BLZ: 401 600 50, Konto-Nr.: 510 51 00 |
Anmerkungen zur Stiftungs-Satzung
der Kinderhilfe Münster-Stiftung
Inhaltliche Kurzfassung
Die Kinderhilfe Münster-Stiftung wurde zur Stabilisierung der sehr
stark schwankenden Einnahmen des Vereins Aktion Kinderhilfe Münster e. V.
auf der Mitgliederversammlung am 21.11.2002 gegründet und am 14.03.2003
mit der Überreichung der Stiftungsurkunde durch den
Regierungspräsidenten in Münster genehmigt. Aufgrund einer
Stiftungszweckspende über den Verein startete die Stiftung am 01.04.03
mit einem erhöhten Startkapital von ca. 80.000 ".
Verein und Stiftung haben dieselben gemeinnützigen Zwecke. Die
Stiftung darf auch selbst das operative Geschäft der unmittelbaren
Förderung der Stiftungszwecke betreiben, z. B. falls der Verein sich
auflöst. Im Auflösungsfalle des einen begünstigen Verein und Stiftung
jeweils vorrangig den anderen, nachrangig den Caritasverband und das
Diakonische Werk zu gleichen Teilen.
Durch eine weitgehende Gremien-Identität bis hin zur personellen
Besetzung der Vorstände und Aktionskomitee bzw. Beirat in Verein bzw.
Stiftung ist geringer Verwaltungsaufwand und Einheitlichkeit in den Wegen
zur Erreichung der gemeinnützigen Zwecke sichergestellt. Die Zuwahlmöglichkeit
von Zustiftern in den Beirat der Stiftung ist ein Motivationsgrund bei
der Gewinnung von Zustiftern.
Bei Spenden für den Verein gibt es keine Mindestbeträge,
bei ( selbst gewählten ) regelmäßigen Förderbeiträgen von
Mitgliedern nur eine bankkostenmindernde Einmalzahlung kleinerer
Beträge.
Bei Zustiftungen für die Kinderhilfe Münster-Stiftung gilt
jedoch ein Mindestbetrag von 2.500 ", damit keine
Konkurrenz zu größeren Spenden für den Verein eintritt.
Rollenverteilung zwischen Stiftung und Verein
Die Notwendigkeit der Stabilisierung der Vereinseinnahmen liegt darin, dass ca. zwei Drittel der Ausgaben für Mehrjährige Vorhaben mit starker Zahlungsverpflichtung auch in Zeiten geringerer Einnahmen verplant sind, aber nur ein Drittel der Einnahmen aus gleichmäßig hohen Einnahmen wie Mitgliederbeiträgen und Zinsen stammen. Der geringe Einnahmenanteil aus Zinsen (ca. 5 %) liegt darin begründet, dass aus guten Gründen der Abgabenordnung die Reserven gemeinnütziger Vereine nicht höher als das Zweifache der dauerhaft festgelegten Jahresausgaben sein dürfen. Die Spender
sollen die Gewissheit haben, dass ihre Spende auch zeitlich
unmittelbar dem Zweck zugute kommt. Das Strukturproblem der hohen
Abhängigkeit des Vereins von stark schwankenden Spendeneinnahmen lässt
sich somit nicht über die Erhöhung der Vereinsreserven und damit der Zinseinkünfte
lösen.
Die Zustifter der Kinderhilfe Münster-Stiftung dagegen wollen
ausdrücklich, dass ihr Stiftungskapital im Wert erhalten bleibt und nur
die ausgeschütteten Erträgnisse für Kinderhilfezwecke verwendet
werden. Die Stiftung darf und soll dem Verein erhebliche
Ausschüttungen von Kapitalbeträgen zuwenden, die der Verein aus guten
Gründen der Abgabenordnung nicht in dieser Höhe ansammeln dürfte.
Durch die Ausschüttungen der Stiftung fällt es uns tendenziell
leichter, auch in Zeiten schlechterer Einnahmen befristete Selbsthilfeprojekte
zu entwickeln und ggf. mehrjährig zu fördern , obwohl wir dafür als
Verein keine Reserven vorhalten dürfen.
[ Seitenanfang ]
Kinderhilfe Münster-Stiftung - Rumphorstweg 71, - 48147 Münster
Telefon / Fax (02 51) 27 48 04, - E-Mail: akh.ms@t-online.de
Bürozeiten: nur dienstags von 16.oo bis 18.oo Uhr
Bankverbindung: Volksbank Münster, BLZ: 401 600 50, Konto-Nr.: 510 51 00
|